Der Arbeitgeber hat die Gesundheit seiner Angestellten im Betrieb zu schützen.
Er hat insbesondere sicherzustellen, dass diese ihre Arbeitsleistung erbringen
können, ohne dass dabei ihre Gesundheit beeinträchtigt oder ihre Persönlichkeit
verletzt wird.
In einem in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten vertreten die Juristen allerdings
die Meinung, dass der Arbeitgeber nicht für die gute Gesundheit seiner Arbeitnehmer
im Allgemeinen verantwortlich ist. Er kann somit nicht für einen Unfall haftbar
gemacht werden, der sich ausserhalb des Unternehmens und ausserhalb der Arbeitszeit
ereignet, selbst wenn er auf Alkoholkonsum am Arbeitsplatz zurückzuführen ist.
Denn meist fehlt hier der Kausalzusammenhang. Grundsätzlich kann er auch im
Rahmen der Unfallversicherung nicht haftbar gemacht werden.