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Aperos und Betriebsfeste
Aperos und Betriebsfeste
Der Arbeitgeber hat die Gesundheit seiner Angestellten im Betrieb zu schützen. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass diese ihre Arbeitsleistung erbringen können, ohne dass dabei ihre Gesundheit beeinträchtigt oder ihre Persönlichkeit verletzt wird.
In einem in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten vertreten die Juristen allerdings die Meinung, dass der Arbeitgeber nicht für die gute Gesundheit seiner Arbeitnehmer im Allgemeinen verantwortlich ist. Er kann somit nicht für einen Unfall haftbar gemacht werden, der sich ausserhalb des Unternehmens und ausserhalb der Arbeitszeit ereignet, selbst wenn er auf Alkoholkonsum am Arbeitsplatz zurückzuführen ist. Denn meist fehlt hier der Kausalzusammenhang. Grundsätzlich kann er auch im Rahmen der Unfallversicherung nicht haftbar gemacht werden.

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