Angesichts eines
problematischen Alkoholkonsums eines Arbeitnehmers kommt dem Arbeitgeber
eine grosse Verantwortung zu. Der Konsum von Alkohol und anderen Drogen, welche
die Arbeitsleistung zu beeinträchtigen drohen, darf in einem beruflichen Umfeld
nicht toleriert werden. Wegen ihrer berauschenden Wirkung sind sie mit den Qualitäts-
und Sicherheitsanforderungen in der Arbeitswelt unvereinbar.
Aus diesem Grund ziehen manche Unternehmen die Einführung von Drogentests (Urinproben,
Alkoholtests…) in Erwägung.
Sucht Info Schweiz setzt sich jedoch entschieden gegen Praktiken ein, die eine Verletzung
der Privatsphäre darstellen und dem für einen Dialog erforderlichen Vertrauensverhältnis
abträglich sind. Dies umso mehr, als es andere, weniger einschneidende und professionellere
Massnahmen gibt, um bei einem Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum einzugreifen.
Dennoch ist dieses Thema aktueller denn je. Zahlreiche Unternehmen sind in Anbetracht
der immer grösseren rechtlichen Verantwortung des Arbeitgebers im Falle eines
Unfalls am Arbeitsort versucht, solche Tests einzuführen. Diese Tests verstossen
jedoch alle gegen den
Persönlichkeitsschutz. Ausnahmen sind möglich, wenn ein Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum
besteht und die Einwilligung der Betroffenen zu einem Test vorhanden ist. Will jedoch
ein Unternehmen präventive Tests bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit risikoreichen
Tätigkeiten durchführen, muss dieses Vorgehen in einer Klausel im Rahmen der
Arbeitsverträge geregelt sein.