Konsumnachweis und Tests

Nur wenn eine Arbeit mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden ist, kann ein Unternehmen von den Mitarbeitenden präventive Drogentests verlangen. Dieses Vorgehen muss aber im Arbeitsvertrag geregelt sein und die Tests dürfen nur von medizinischen Fachpersonen (z.B. Vertrauensärztin, Personalmedizinischer Dienst) vorgenommen werden.

Angesichts eines problematischen Alkoholkonsums eines Arbeitnehmers kommt dem Arbeitgeber eine grosse Verantwortung zu. Der Konsum von Alkohol und anderen Drogen, welche die Arbeitsleistung zu beeinträchtigen drohen, darf in einem beruflichen Umfeld nicht toleriert werden. Wegen ihrer berauschenden Wirkung sind sie mit den Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen in der Arbeitswelt unvereinbar.

Aus diesem Grund ziehen manche Unternehmen die Einführung von Drogentests (Urinproben, Alkoholtests…) in Erwägung. Sucht Schweiz stimmt solchen Praktiken, die eine Verletzung der Privatsphäre darstellen und dem für einen Dialog erforderlichen Vertrauensverhältnis abträglich sind, nicht zu. Dies umso mehr, als es andere, weniger einschneidende und professionellere Massnahmen gibt, um bei einem Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum einzugreifen.

Dennoch ist dieses Thema aktueller denn je. Zahlreiche Unternehmen sind in Anbetracht der immer grösseren rechtlichen Verantwortung des Arbeitgebers im Falle eines Unfalls am Arbeitsort versucht, solche Tests einzuführen. Diese Tests verstossen jedoch alle gegen den Persönlichkeitsschutz. Ausnahmen sind möglich, wenn ein Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum besteht und die Einwilligung der Betroffenen zu einem Test vorhanden ist. Will jedoch ein Unternehmen präventive Tests bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit risikoreichen Tätigkeiten durchführen, muss dieses Vorgehen in einer Klausel im Rahmen der Arbeitsverträge geregelt sein.