Haftung des Arbeitgebers bei Verletzung seiner Schutzpflicht

Wenn eine Arbeitgeberin / ein Arbeitgeber weiss, dass eine Person berauscht ist und sie dennoch arbeiten lässt, verletzt sie / er damit ihre / seine Pflicht, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen.

Die Anforderungen in Bezug auf den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer nehmen ständig zu. Den neusten Tendenzen zufolge sollen jene Personen haftbar gemacht werden, die nicht alle Massnahmen ergriffen haben, um Unfälle an der Arbeitsstätte zu vermeiden.

Arbeitgeber

Der Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer wissentlich in angetrunkenem Zustand arbeiten lässt, verletzt seine Fürsorgepflicht aufs Schwerste. Er kann zivil- und strafrechtlich haftbar gemacht werden. Zudem kann der Unfallversicherer ein ausserordentliches Regressrecht gegen den Arbeitgeber geltend machen oder die Prämien erhöhen.

Vorgesetzte

Inwieweit ein Vorgesetzter haftbar gemacht werden kann, ist weniger eindeutig. In der Regel besteht zwischen ihm und dem Unfallopfer keine vertragliche Beziehung, und es ist relativ schwierig, ihn im Falle einer einfachen Unterlassung wegen einer unerlaubten Handlung zur Verantwortung zu ziehen.

Verletzt der Vorgesetzte als Hilfsperson seine vertraglichen Pflichten gegenüber seinem Arbeitgeber, kann der leitende Angestellte allerdings zum Ersatz des dem Arbeitgeber entstandenen Schadens verpflichtet werden. Hat der Vorgesetzte zudem seine Garantenstellung nicht wahrgenommen, kann er auch strafrechtlich belangt werden, sofern die Straftat durch seine Unterlassung begünstigt wurde.