Drogentests

Der Konsum von psychoaktiven Substanzen im beruflichen Kontext ist inakzeptabel. Einerseits ist er gesetzlich verboten (BetmG Art. 19), andererseits sind die psychoaktiven Eigenschaften legaler wie illegaler Substanzen nicht mit den Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen der Arbeitswelt vereinbar. Der Handel mit illegalen Substanzen innerhalb des Unternehmens kann zudem das Arbeitsklima negativ beeinflussen. Auch hat die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber die Pflicht zu intervenieren, wenn sie feststellen, dass im Unternehmen mit illegalen Substanzen gehandelt wird.

Aus diesen Gründen sowie aus dem Bedürfnis, die Jugendlichen auch gegen ihren Willen zu schützen, fordern Ausbildungsverantwortliche manchmal die Einführung von Drogentests1 (hauptsächlich Urintests). Sucht Schweiz spricht sich gegen solche Massnahmen aus, sofern sie nicht Teil eines betrieblichen Gesundheitsförderungsprogrammes sind. Solche Tests verletzen die Privatsphäre und führen zu Verunsicherung, so dass ein Dialog schwierig wird.

Es gibt zuverlässigere und legitimere Mittel als Drogentests, um die beruflichen Fähigkeiten oder das Verhalten der Auszubildenden zu beurteilen.

1Vgl. auch Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten